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Mietvertrag zur Absicherung mit unterzeichnet - Kein Anspruch gegen den Absichernden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Oftmals verlangen Vermieter von jungen Mietern (Studenten, Azubis etc), dass die Eltern den Mietvertrag mit unterzeichnen weil die Einkommenslage des eigentlichen Mieters unsicher ist. So auch im vorliegenden Fall, hier zahlte der Mieter zwar zunächst pünktlich die Miete, später blieben die Zahlungen dann aber aus.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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