Oftmals verlangen Vermieter von jungen Mietern (Studenten, Azubis etc), dass die Eltern den Mietvertrag mit unterzeichnen weil die Einkommenslage des eigentlichen Mieters unsicher ist. So auch im vorliegenden Fall, hier zahlte der Mieter zwar zunächst pünktlich die Miete, später blieben die Zahlungen dann aber aus.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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