Im vorliegenden Fall sah ein Formularmietvertrag vor, dass der Vermieter "die Wohnung zur Prüfung ihres Zustandes in angemessenen Abständen" betreten darf. Das Gericht befand diese Klausel wegen unzumutbarer Benachteiligung des Mieters für unwirksam. Es ist immer ein konkreter Anlass für eine Wohnungsbesichtigung erforderlich.
LG München II, 11.07.2008 - Az: 12 S 1118/08
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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