Ältere mietvertragliche Ansprüche haben bei einer Doppelvermietung keinen Vorrang. Daher kann der ausgegrenzte Mieter seinen Besitzanspruch gegenüber dem Vermieter auch nicht durch eine einstweilige Verfügung sichern.
OLG Koblenz, 25.10.2007 - Az: 5 U 1148/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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