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Zahlungsschwierigkeiten muß der Mieter offenlegen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und dessen letztes Mietverhältnis wegen Zahlungsrückständen beendet wurde, muß von sich aus auf die angespannten Vermögensverhältnisse hinweisen. Tut er dies nicht, so kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten.


LG Bonn, 16.11.2005 - Az: 6 T 312/05, 6 S 226/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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