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Hausreinigung – wer’s nicht macht, muß zahlen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Mieter durch entsprechende vertragliche Regelung verpflicht, die Hausreinigung selbst durchzuführen oder aber ausführen zu lassen, so können Kosten für Reinigungsarbeiten nicht auf den Mieter umgelegt werden.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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