Ist ein Mieter durch entsprechende vertragliche Regelung verpflicht, die Hausreinigung selbst durchzuführen oder aber ausführen zu lassen, so können Kosten für Reinigungsarbeiten nicht auf den Mieter umgelegt werden.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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