Hat ein Vermieter auf Grund einer unwirksamen Staffelmietvereinbarung Entgelt erlangt, so kann der Mieter die Rückerstattung vom Vermieter fordern.
LG Kiel - Az: 8 S 330/98
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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