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Nichtigkeit bei Wucher

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch bei gewerblichen Mietverträgen wird ein auffälliges Missverhältnis angenommen, wenn die vereinbarte Miete um knapp 100 % höher oder niedriger als der objektive Marktwert der Gebrauchsüberlassung ist. Der Vertrag ist dann als wucherähnliches Geschäft gem. § 138 BGB nichtig.


BGH, 10.07.2002 - Az: XII ZR 314/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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