Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.621 Anfragen

Vorsicht, wer sich ewig bindet

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Landgericht Berlin hat die Möglichkeiten von Vermietern, auf Eigenbedarf zu klagen, weiter eingeschränkt. Eigentümer müssen bereits bei Abschluß unbefristeter Mietverträge berücksichtigen, welche Familienangehörigen künftig einmal Interesse an ihrer Immobilie haben könnten. 
Der Fall: Ein Wohnungsbesitzer schloß einen unbefristeten Mietvertrag mit einem Familienfremden, obwohl daheim seine 20jährige Tochter in einem zwölf Quadratmeter großen Zimmer lebte. Als die Tochter ausziehen wollte, kündigte der Berliner seinem Mieter mit Hinweis auf Eigenbedarf. Zu Unrecht, wie ihm die Berliner Richter erklärten. Er hätte von Anfang an damit rechnen müssen, daß seine Tochter früher oder später mehr Wohnraum beanspruchen würde. Der Mieter genieße dann fünf Jahre Kündigungsschutz. Tip für Immobilienbesitzer mit Kind: Entweder befristet vermieten oder eine Klausel in den Vertrag aufnehmen, die auf die familiäre Situation deutlich hinweist.


LG Berlin - Az: 63 S 237/97

Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant