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Miete bei beabsichtigter anderer Nutzung nicht zahlen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter Mietzahlungen verweigert, da es sich seiner Ansicht nach nur scheinbar um einen Mietvertrag über Wohnräume handelte. Tatsächlich aber sei die Nutzung als Wohnung nur vorgetäuscht gewesen und eine

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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