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Oberwert eines Mietspiegelfeldes ist nicht immer die ortsübliche Vergleichsmiete

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Anwendung des Mietspiegels im Rahmen einer Mieterhöhung kann die maximale obere Spannenbreite nicht ohne weiteres ausgenutzt werden. Die Einordnung innerhalb der Spanne ist vor Abgabe der Erhöhungserklärung durch den Vermieter zu ermitteln und darzulegen. Andernfalls würden im Mietspiegel aufgeführte Spannen jegliche Funktion verlieren.


AG Brandenburg, 29.03.2007 - Az: 34 C 174/06


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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JG