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Höhere Miete wenn der Vermieter die Schönheitsreparaturen übernimmt?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Muss der Vermieter für die Schönheitsreparaturen aufkommen, so kann er eine höhere als die ortsübliche Miete vom Mieter verlangen, wenn die Mietspiegeldaten auf der Annahme beruhen, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen übernimmt.

Dies gilt auch für dem Fall, dass die mietvertragliche Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter sich als unwirksam erweist.


AG Frankfurt/Main, 16.09.2005 - Az: 33 C 2479/05-50

ECLI:DE:AGFFM:2005:0916.33C2479.05.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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