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Ab wann Miete zahlen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird mietvertraglich als Beginn der Mietzinszahlungspflicht der Zeitpunkt der Fertigstellung der vom Vermieter übernommenen Sanierungsarbeiten vereinbart, so muß der Mieter das Objekt nicht übernehmen, wenn noch zahlreich (kleinere) Mängel bestehen. Solange der Mietzins nicht entrichtet werden muß, besteht auch keine Verpflichtung, die vereinbarte Sicherheit zu entrichten.


KG, 22.11.2004 - Az: 8 U 109/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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WAIBEL, A., Freiburg