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Frist für die Kautionsabrechnung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da es keine gesetzliche Abrechnungsfrist für die Mietkaution gibt, kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. So kann die Kautionsabrechnung auch dann verweigert werden, wenn dem Vermieter eine offene Betriebskostenabrechnung selbst noch nicht vorliegt und sich für den Mieter in den zurückliegenden Abrechnungsperioden jeweils ein Guthaben ergeben hat. Aus diesem Umstand kann nämlich nicht geschlossen werden, dass für den noch ausstehenden Abrechnungszeitraum ebenfalls keine Nachzahlung anfällt.


AG München, 29.07.2010 - Az: 474 C 14984/10


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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