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Mietkaution nicht behalten, wenn keine Abrechnung erteilt wurde

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Vermieter nach Ablauf von vier Monaten noch keine Betriebskostenabrechnung erteilt, so steht dem Vermieter deswegen kein Zurückbehaltungsrecht an der Mietkaution

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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