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Bürgschaftsurkunde nur an den Bürgen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter kann die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde zur Freigabe der im Rahmen eines Mietverhältnisses erbrachten Bürgschaft bei Beendigung des Mietverhältnisses nur

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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WAIBEL, A., Freiburg