Nach Abrechnungsreife (in der Regel sechs Monate) kann der Vermieter gegen fällige Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht an dem zu Kautionszwecken übergebenen Sparbuch des Mieters geltend machen.
LG Berlin, 21.01.1999 - Az: 62 S 150/98
Quelle: Grundeigentum 7/99, S. 451
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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