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Mieterhöhungsklage immer am zuständigen Gericht einreichen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter eine Mieterhöhungsklage beim unzuständigen AG Hamburg-Mitte eingereicht, dieses hatte die Klage dann an das AG Hamburg-Bergedorf weitergeleitet und von dort wurde die Klage an das tatsächlich zuständige AG

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Landbeck, Annweiler