Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter eine Mieterhöhungsklage beim unzuständigen AG Hamburg-Mitte eingereicht, dieses hatte die Klage dann an das AG Hamburg-Bergedorf weitergeleitet und von dort wurde die Klage an das tatsächlich zuständige AG
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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