Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.624 Anfragen

Mieterhöhung trotz Mängeln zulässig

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Zustimmung zu einer berechtigten Mieterhöhung kann nicht unter Hinweis auf bekannte, bislang nicht beseitigte Mängel verweigert werden.

Dem Mieter steht hier nur das Recht zu, einen Teil des Mietzinses zurückzubehalten, bis die Mängel beseitigt sind.

Es besteht eine Verpflichtung zur Zustimmung zur Mieterhöhung durch den Mieter, da kein Bedürfnis, zu Gunsten des Mieters einen doppelten Schutz vorzusehen, besteht.

Denn Mieterhöhungen können unabhängig vom Bestehen von Mängeln berechtigt sein. Daher besteht auch eine getrennte Regelung.

Mängel haben keinen Einfluss auf den zulässigen Mietzins sondern bewirken ein zeitlich befristetes Zurückbehaltungsrecht.


OLG Frankfurt, 29.07.1999 - Az: 20 RE-Miet 1/96

ECLI:DE:OLGHE:1999:0729.20REMIET1.96.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant