Die Klagefrist des § 2 MHG ist nicht eingehalten, wenn nur ein Teil der Klageschrift mit Telefax unmittelbar vor Fristablauf um Mitternacht bei Gericht eingeht, die Folgeseiten jedoch erst am nächsten Tag um 0.00 Uhr.
AG Berlin-Schöneberg, 14.04.1999 - Az: 12 C 581/98
Quelle: Grundeigentum 10/99, S. 649
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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