Wird nach Umbau- und Modernisierungsarbeiten die Wohnfläche vergrößert, ist im Wege ergänzender Vertragsauslegung der Mieter zur Zahlung einer entsprechend erhöhten Miete verpflichtet.
AG Berlin-Schöneberg, 17.02.1999 - Az: 12 C 351/98
Quelle: Grundeigentum 9/99, S. 579
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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