Wird eine Altbauwohnung entsprechend den aktuellen Anforderungen der Mieter modernisiert ohne daß dabei auch die Bausubstanz verändert wird, rechtfertigt diese Modernisierung nicht, daß die Wohnung im Mietspiegel in eine neuere Bauklasse eingeordnet wird. Allerdings seien die Modernisierungen bei der Berechnung der Miete zu berücksichtigen, urteilte das Landgericht Hamburg.
LG Hamburg - Az: 333 S 93/97
Quelle: Focus Online
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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