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Objektvorkenntnis schließt Maklerprovision aus

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kannte ein künftiger Mieter vor der Kontaktaufnahme mit dem Makler das Mietobjekt und die zuständige Verwaltung, wusste von der Vermietbarkeit und war zur Anmietung fest entschlossen, so besteht kein Provisionsanspruch für eine Wohnungsvermittlung. In diesem Fall ist die für einen Provisionsanspruch erforderliche echte Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit nicht erbracht worden.


AG Hamburg-Altona, 27.05.2008 - Az: 316 C 409/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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