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Feuchtigkeitsschäden verschwiegen - Courtageanspruch futsch!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Makler hatte es im zu entscheidenden Fall unterlassen, bei einem im Exposé als sehr hochwertig ausgestattetes Objekt in einem sehr guten und gepflegten Zustand ausgewiesenen Haus darauf hinzuweisen, dass das Haus tatsächlich massive Feuchtigkeitsschäden aufweist. Es liegt hier eine schwerwiegende Treupflichtverletzung gegenüber seinem Auftraggeber vor, wenn Exposé-Angaben stehen gelassen werden, obwohl diese bekanntermaßen nicht stimmen. Daher verliert der Makler seinen Courtageanspruch.


OLG Celle, 03.07.2008 - Az: 11 U 22/08


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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