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12,5% Maklerprovision sind sittenwidrig!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Erfolgsprovision i.H.v. 12,5% für einen Grundstücksverkauf steht in einem auffallenden Missverhältnis zur erbrachten Maklerleistung und ist als solche sittenwidrig. Eine entsprechende Vereinbarung ist gegenstandslos. Im vorliegenden Fall

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Ed R, Zürich
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