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Makler-Exposé muss stimmen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Macht ein Makler im Exposé eines Objekts unrichtige Angaben (vorliegend: „vollständig saniert“) so liegt bei Bestehen eines Maklervertrages eine schuldhafte Vertragspflichtverletzung vor.

Der Makler macht sich in diesem Fall stets schadensersatzpflichtig.


OLG Frankfurt, 13.02.2008 - Az: 15 U 137/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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