Ein Verkäufermakler muss seinen Kunden vor Vertragsschluss ungefragt über ihm bekannte gravierende finanzielle Schwierigkeiten des nachgewiesenen Grundstückskäufers aufklären.
OLG Dresden, 14.02.2007 - Az: 8 U 1994/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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