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Provisionsverlangen im Exposé - Anspruch auf Provision?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Enthält das vor Besichtigung dem Käufer übersandte Exposé einen deutlichen Hinweis darauf, daß bei Abschluss eines Kaufvertrages eine Vergütung in Höhe von 6 % des Kaufpreises anfällt, so hat ein Maklerunternehmen gegenüber dem Käufer Anspruch auf Zahlung. Im allgemeinen ist ein ausdrückliches Provisionsverlangen im Exposé als "deutliche Hinweis" ausreichend. Darüber hinaus hat das Exposé indes keinen Einfluß darauf, ob tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist.


BGH, 16.11.2006 - Az: III ZR 57/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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