Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.618 Anfragen

Aufklärungspflicht des Maklers: Schweigen über Mängel der Wohnlage kostet die Provision

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Ein Makler, der seinen Auftraggeber nicht über die allgemein bekannte negative Reputation eines Wohngebiets aufklärt, verletzt seine maklervertraglichen Nebenpflichten.

Im Rahmen eines Maklervertrags ist der Makler nicht allein zur Nachweis- oder Vermittlungsleistung verpflichtet. Aus dem besonderen Treueverhältnis zwischen Makler und Auftraggeber ergeben sich Nebenpflichten, die über die bloße Objektpräsentation hinausgehen. Eine sachgemäße Interessenwahrnehmung gebietet es, den Auftraggeber nicht nur über das aufzuklären, was unerlässlich ist, damit dieser vor Schaden bewahrt wird, sondern auch über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können. Diese Aufklärungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Interessent von sich aus entsprechende Fragen stellt.

Maßgeblich für den Umfang der Aufklärungspflicht ist, ob ein bestimmter Umstand aus Sicht des Maklers erkennbar entscheidungserheblich für den Auftraggeber ist. Entscheidend ist dabei nicht allein die objektive Faktenlage, sondern auch die in der Bevölkerung verbreitete Meinung über ein Wohngebiet. Selbst wenn ein Stadtviertel zum Zeitpunkt der Vermittlung tatsächlich keine erhöhte Kriminalitätsrate mehr aufweist, kann der fortbestehend schlechte Ruf des Gebiets in der öffentlichen Wahrnehmung einen aufklärungspflichtigen Umstand darstellen. Woraus sich diese Meinungen oder Gerüchte speisen, ist dabei unerheblich - entscheidend ist, dass sie existieren und für die Entscheidung des Auftraggebers relevant sein können.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant