Es besteht keine Verpflichtung des Maklers, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, daß es sich bei einem Wohnhaus, welches sich auf dem zu erwerbenden Grundstück befindet, um ein Fertighaus handelt. Ein Fertighaus ist nicht ohne weiteres ein Haus mit minderem Gebrauchs- oder Verkehrswert.
OLG Frankfurt, 01.08.2005 - Az: 19 W 26/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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