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Makler muß Objektangaben nicht überprüfen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Objektangaben kann ein Makler ungeprüft weitergeben. Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, eine mitgeteilte Wohnfläche nachzurechnen.
Nur, wenn der Makler sich

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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