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Mietinteressent unberücksichtigt – Trotzdem Provisionsanspruch?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Makler hat keinen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision, wenn sich der Vermieter entschließt, die Wohnung an einen eigenen Interessenten und nicht an einen vom beauftragten Makler nachgewiesenen Interessenten zu vermieten.
Der Makler kann - soweit ausdrücklich vereinbart - allenfalls Auslagenersatz verlangen.


LG München I - Az: 6 S 5584/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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R.Münch, Langenfeld