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Nachträglich Bonität prüfen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine Verpflichtung eines beauftragten Maklers, die Bonität des Mieters nachträglich zu prüfen, wenn der Vermieter bereits bei der ersten Besichtigung

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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