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Nach 15 Monaten kein Provisionsanspruch?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Liegt zwischen Vorlage eines Angebotes und dem tatsächlichen Kauf einer Wohnung ein längerer Zeitraum - vorliegend 15 Monate -, so kann nach Ansicht des Gerichts vermutet

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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