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Rechtsanwalt darf nicht Makler sein!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Rechtsanwalt noch vor Abschluß eines Hauptvertrages aus Sicht des Auftraggebers anwaltlich tätig geworden, so ist ein Maklervertrag zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber aufgrund des Verbots eines anwaltlichen Erfolgshonorars unwirksam.

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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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