Eine erfolgsunabhängige im Voraus zu zahlende Vergütung widerspricht dem Wohnungsvermittlungsgesetz auch dann, wenn diese in Form einer Gebühr für ein Jahresabonnement erhoben wird. Provisionszahlungen sind nur nach einer erfolgreichen Wohnungsvermittlung zulässig.
AG Berlin-Mitte - Az: 18 C 136/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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