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Keine Provision für die eigene Wohnung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eigentümer, Verwalter, Vermieter oder Vormieter dürfen für die Vermittlung der eigenen Wohnung keine Maklerprovision verlangen. Das gilt auch, wenn der Vermittler zwar nicht selber im Mietvertrag steht, aber seine Freundin. Ausschlaggebend sei, ob der "Makler" in der Wohnung lebe, urteilte das Landgericht Bonn.
Im konkreten Fall mußte ein "Makler", der die Bleibe vermittelte, in der er zuvor selber lebte, 5000 Mark Provision an den Nachmieter zurückzahlen.


LG Bonn - Az: 5 S 22/97

Quelle: Focus Online


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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