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Hundehaare im Treppenhaus - Minderung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall störte sich eine Mieterin daran, dass ein Nachbar seinen Hund vor seiner Tür bürstete. Dabei fielen naturgemäß einige Hundehaare herunter. Aufgrund dieser Haare wollte die Mieterin die Miete um satte 20% mindern - schließlich sei Ihre Tochter allergisch gegen Hundehaare und daher die Wohnqualität durch das Verhalten des Nachbarn erheblich getrübt.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz
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