Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.778 Anfragen

Kalte Räume und rostiges Wasser rechtfertigten 50 % Minderung!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sowohl der Umstand, dass die Räume sich nicht ordentlich beheizen lassen und lediglich eine Temperatur von 16 - 18 °C erreichbar ist als auch der Umstand, dass das Leistungswasser rostfarben ist, sind Mängel, die zur Minderung des Mietzinses berechtigen.

Für die mangelhafte Heizung setzte das Gericht eine Minderung von 30 % an. Da das rostfarbene Wasser den Eindruck erweckt, das Wasser sei schmutzig und enthalte Krankheitserreger, berechtigt dies zu einer Mietminderung in Höhe von 20 %.


AG Görlitz, 03.11.1997 - Az: 1 C 1320/96


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim