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Badewanne wie Schmirgelpapier - Mietmangel!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend beschwerte sich ein Mieter über eine unzumutbar aufgeraute Badewanne. Dieser Zustand war bereits gutachterlich bestätigt worden: die Wanne sei ungewöhnlich rau und zur vertragsgemäßen Benutzung nicht mehr geeignet. Wie dieser Zustand entstanden war (Vormieter, schlechte Qualität der Wanne, Mieter) war nicht zu ermitteln, so dass der Vermieter in der Verantwortung war. Der Mieter durfte wegen der Schmirgelpapier-Badewanne die Miete um ca. 3% mindern.


LG Stuttgart, 13.05.1987 - Az: 13 S 347/86


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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