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Checkliste: Ist Ihre Heizkostenabrechnung in Ordnung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ist die Heizkostenabrechnung korrekt?

Nur wenn die Abrechnung ordnungsgemäß ist, wird ein eventueller Nachzahlungsanspruch des Vermieters fällig. Mit unserer kostenlosen interaktiven Abfrage können Sie Schritt für Schritt prüfen, ob die wichtigsten formellen und inhaltlichen Anforderungen eingehalten wurden.

Fragen zur Abrechnung:

Hinweis: Beantworten Sie die Fragen möglichst vollständig und sorgfältig.

Ergebnis:

Unser Tipp:

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Stand: (letzte Änderung: 22.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Ein Nachzahlungsanspruch des Vermieters wird nur dann fällig, wenn die Heizkostenabrechnung formell und inhaltlich ordnungsgemäß erstellt wurde.
Nein. Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten sind nicht umlagefähig. Zudem müssen Heiz- und Warmwasserkosten im Mietvertrag als umlegbar vereinbart sein.
Die Heizkosten müssen gemäß §§ 7, 8 HeizkVO in verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Anteile aufgeteilt werden. Zudem sind die Warmwasserkosten gemäß § 9 HeizkVO korrekt aus den Gesamtkosten herauszurechnen.
Bei teilweiser gewerblicher Nutzung ist ein Vorwegabzug der dadurch veranlassten Kosten zwingend erforderlich, um eine Benachteiligung des Wohnmieters zu vermeiden.
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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