[AnwaltOnline - Mietrecht Oktober 2011]
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* AnwaltOnline - Mietrecht Oktober 2011 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/ *
* ISSN: 1619-7143 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Abrechnungszeitraum kann einmalig verlängert werden!
§ 556 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 BGB steht einer einmaligen einvernehmlichen
Verlängerung der jährlichen Abrechnungsperiode zum Zwecke der Umstellung
auf eine kalenderjährliche Abrechnung nicht entgegen.
Diese Verlängerung muss aber mit dem Mieter einvernehmlich vereinbart
werden. Andernfalls ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende
Vereinbarung von der Vorschrift des § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB
[... weiterlesen ...]
>> Mieter muss über vorherige Sicherungsverwahrung aufklären!
Hat ein Mieter seinen Vermieter bei Vertragsschluss nicht darüber
aufgeklärt, dass er aus der Sicherungsverwahrung aufgrund der
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
über die Unrechtmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der
Sicherungsverwahrung entlassen worden ist, so kann der Vermieter den
geschlossenen Vertrag wirksam anfechten. Der Mieter ist dann zur
[... weiterlesen ...]
>> Minderung - Kaltmiete oder Bruttomiete?
Bei einer Mietminderung muss sich der Mieter nicht auf die Kaltmiete und
die Nebenkostenvorauszahlung beschränken. Die Minderung darf auf die
vollständige Bruttomiete erfolgen. Somit kann hinsichtlich der
anfallenden Betriebskosten ein entsprechender Abschlag erfolgen.
Im zu entscheidenden Fall hatte ein Mieter die Miete wegen Feuchtigkeit
in Wohnung und Keller gemindert, nachdem der Vermieter auf Aufforderung
hin den Mangel nicht [... weiterlesen ...]
>> Kastenfenster - Vereisungen müssen hingenommen werden!
Eine Minderung der Miete wegen Vereisung einzelner Kastenfenster im
Winter kann nicht vorgenommen werden, da dies nicht über den bei solchen
Fenstern üblichen und hinnehmbaren Zustand hinausgeht.
BGH, 10.8.2010 - Az: VIII ZR 316/09
>> Heizkostenabrechnung scheitert, wenn nicht alle Verbrauchswerte
erfasst werden!
>> Feuerwerk nicht im Mietobjekt lagern!
>> Haftet der Verkäufer für das Verhalten des Maklers?
>> Auf Kaution kann auch nach dem Verkauf noch zurückgegriffen werden!
>> Weitere Urteile der letzten 30 Tage
- Anspruch des Vermieters auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten
- Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen
- Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung
- Versperrte Aussicht ist hinzunehmen!
- Anspruch auf maximal 26°C Innentemperatur?
- Grillen auf der Terrasse verboten?
- Betriebskosten müssen transparent und nachvollziehbar sein!
- Eigenbedarf weil die Wohnung zu groß und teuer ist?
- Schimmel - Minderung, auch wenn teilweise falsches Lüftungsverhalten
der Grund ist?
- Betriebskostenabrechnung bei fehlender Umlagevereinbarung
- Wenn der Verwalter einfach Aufträge vergibt ... haftet er der WEG auf
Schadensersatz!
- Wohnung eines insolventen Hausgeldschuldners kann versteigert werden!
- Nutzungsüberlassung für die Dauer des Getrenntlebens - kein
mietrechtlicher Kündigungsschutz!
- Entziehungsbeschluss von Wohnungseigentum bedarf einer Abmahnung
- Maximal zweimal monatlich im Garten grillen
- Verwalterunterlagen an Wohnungseigentümer überlassen - Leihvertrag
- Hobbyraum darf nicht zu Wohnzwecken genutzt werden
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Die oben genannten Urteile finden Sie hier:
https://www.anwaltonline.com/mietrecht/urteile
>> Update Mietspiegel-Programm
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*2* Das Thema des Monats
>> Staffelmietvertrag
Ein Staffelmietvertrag bietet einerseits eine klare und übersichtliche
Regelung hinsichtlich der zukünftigen Miethöhe und ist insbesondere in
Ermangelung einer einfachen Feststellung der ortsüblichen
Vergleichsmiete eine adäquate Alternative zum "einfachen" Mietvertrag.
Andererseits ist der Staffelmietvertrag auch starr und unflexibel.
Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen oder anderen Maßnahmen sind
ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2 BGB).
Staffelmieten sind vertragliche Vereinbarungen, mit denen im Voraus
jährliche Mieterhöhungen über einen bestimmten Zeitraum (jedoch maximal
bis zu 10 Jahren) vereinbart werden. Die jeweilige Miete oder die
[... weiterlesen ...]
>> Tabak- und Zigarettenrauch
Rauchende Mieter können nicht nur vom Vermieter, sondern auch von so
manchem Mitmieter Probleme bekommen - nicht jeder ist ein Freund von
Tabakrauch.
Bereits im Mietvertrag kann zwischen Vermieter und Mieter eine
Nichtrauchervereinbarung getroffen werden. Eine solche Vereinbarung muss
jedoch individuell stattfinden und kann nicht im Rahmen einer
formularmäßigen Klausel getroffen werden.
Mitmieter müssen jedoch regelmäßig Tabakgeruch dann hinnehmen, wenn
dieser ins Treppenhaus oder durch geöffnete Fenster in die Wohnung
dringt und haushaltsüblich ist. So muss auch Passivrauchen durch
kurzzeitige Aufenthalte im Treppenhaus, Flur oder Lift hingenommen
werden[... weiterlesen ...]
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*5* (P) (C) 2011
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