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[AnwaltOnline - Mietrecht August 2011]

Mietrecht

[AnwaltOnline - Mietrecht August 2011]

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* AnwaltOnline - Mietrecht                                 August 2011 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/                                     *
* ISSN: 1619-7143                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

  >> Nicht alle Verbraucher vollständig aufgeführt - Abrechnung wirksam?

Im vorliegenden Fall ging es um eine Heizkostenabrechnung. Der Vermieter
hatte der Abrechnung eine Darstellung der Hausnebenkosten beigefügt, die
auch eine Auflistung weiterer Nutzer der Heizungsanlage enthielt, da die
Anlage auch andere Häuser der Nachbarschaft versorgte. In der Abrechnung
waren die Häuser jedoch nicht aufgeführt. [... weiterlesen ...]

  >> Gewerbemieter müssen Hausverwaltung zahlen!

Es ist zulässig, wenn ein Vermieter bei einem gewerblichen
Mietverhältnis die Kosten für die Hausverwaltung formularmäßig umwälzt.
Die Formularklausel zur Umlage der „Kosten der kaufmännischen und
technischen Hausverwaltung" ist nicht überraschend und benachteiligt den
Mieter auch nicht unangemessen. Es ist nicht so ungewöhnlich, dass
Verwaltungskosten bei gewerblichen Mietverhältnissen umgelegt werden,
dass der Mieter hiermit nicht rechnen muss.

Hinsichtlich der Höhe der umzulegenden Kosten ist der Mieter durch das
allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot geschützt. Auf die Höhe der Kosten
im Einzelfall und deren Verhältnis zu anderen Positionen kommt es nicht an.

BGH, 4.5.2011 - Az: XII ZR 112/09

  >> Kosten der Be- und Entwässerung - Kein Zwischenzähler, kein Geld

Im vorliegenden Fall war das Mietshaus weder mit Zwischenzählern für die
Mietwohnungen noch mit Zwischenzählern für die außen am Gebäude
befindlichen frei zugänglichen Wasserhähne ausgestattet. Es gab
lediglich einen Hauptzähler für das gesamte Gebäude.

Ein Mieter verweigerte die geforderte Nachzahlung, weil der Vermieter
zum Einbau von drei Zwischenzählern verpflichtet sei und zudem beim
Wasserwerk einen Antrag auf Gewährung eines Sprengwasserabzugs hätte
stellen müssen. Vor Gericht erhielt der Mieter Recht. Zum einen muss der
Vermieter das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten und ihm zumutbare
Maßnahmen ergreift, die zur Kostensenkung und gerechten Kostenverteilung
führen. Es ist dem Vermieter zumutbar, einen Zwischenzähler einzubauen
und einen Antrag auf Sprengwasserabzug zu stellen, um von der
verbrauchten Frischwassermenge die Anteile abziehen zu können, die nicht
in die Kanalisation eingeleitet wurden. Da der Vermieter dies
unterlassen hatte, hatte er keinen Anspruch auf Nachzahlung.

AG Brandenburg, 8.11.2010 - Az: 34 C 16/10

  >> Offene Doppeltätigkeit des Maklers ist zulässig!

Im zu entscheidenden Fall wollte ein Wohnungskäufer die Rechnung einer
Maklerin nicht bezahlen. Diese war beauftragt, eine Wohnung zu
vermitteln. Bei einer Wohnungsbesichtigung signalisierte der Mieter sein
Kaufinteresse gegenüber der Maklerin, die ihm daraufhin die Unterlagen
zusandte. Die Objektbeschreibung enthielt unter dem Punkt "Sonstiges"
den Hinweis, [... weiterlesen ...]

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Kunden finden Sie zusätzlich:

  >> Hunde- und Katzenhaltung kann per WEG-Beschluss verboten werden!

  >> Rauchwarnmelder - Einbaupflicht per Mehrheitsbeschluss?

  >> Mieterhöhung nicht unterschiedlich begründen!

  >> Rollschreibtischstuhl und lädierter Parkettboden

  >> Weitere Urteile der letzten 30 Tage

- Leerstandskosten - Gewerbemieter muss zahlen!

- Hausaufnahmen für Google Street View von der Straße aus?

- Erhöhung der Vorauszahlungen - auf die letzte Abrechnung kommt es an!

- Keine Miete ohne Schlüssel!

- Streit um die Rauchmelder

- Heizung des Mieters muss der Vermieter instandhalten!

- Erwerber einer Mietwohnung haftet für Kaution

- Kinderlärm berechtigt nicht zur Mietminderung!

- Schrank im Treppenhaus?

- Wäsche kann auf dem Balkon getrocknet werden!

- Nicht jedes Rad muss in den Fahrradraum!

- Nerviges Hundegebell kann eine Minderung rechtfertigen

- Nebenkostenpauschale vereinbart - Heizkosten können trotzdem
nachgefordert werden!

- Moschee in der Nachbarschaft - es spricht nichts dagegen!

- Erforderlicher Inhalt eines Kündigungsschreibens bei einer
Eigenbedarfskündigung

- Gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot auch für Müllgebühren?

- WEG-Versammlung - neue TOPs nur bis zur Ladungsfrist

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*2* Das Thema des Monats

  >> Unpünktliche Mietzahlungen der ARGE bzw. des Jobcenters - und nun?

Wenn an zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als eine Monatsmiete
ausbleibt, ist dies ein Grund zur fristlosen Kündigung durch den
Vermieter, ebenso dann, wenn sich über mehrere Monate eon Mietrückstand
von mindestens 2 Monatsmieten aufbaut(§§ 569, 543 BGB).
Ein Vermieter, der eine Kündigung aussprechen will, sollte aber
berücksichtigen, dass der Mieter bis zwei Monate nach Rechtshängigkeit
seine Mietrückstände auch durch Zusicherung der darlehensweisen
Mietrückstandsübernahme oder Nachzahlung durch das Jobcenter ausgleichen
kann. Die Übernahmeerklärung genügt in diesem Fall. [... weiterlesen ...]

  >> Möblierte Wohnung

Von einer möblierten Wohnung spricht man, wenn eine Wohnung zumindest
überwiegend vom Vermieter mit den für die Einrichtung wesentlichen
Gegenständen (Stühle, Tisch, Schrank, Bett, etc.) ausgestattet ist.
Sofern der Mieter es wünscht, darf er diese Gegenstände auch aus der
Wohnung entfernen. Dann ist er jedoch dafür verantwortlich, dass diese
Gegenstände sorgfältig gelagert werden und bei Beendigung des
Mietverhältnisses wieder dort stehen, wo dies urspr. der Fall war.
Mängel der Möbel berechtigen den Mieter dazu, Instandsetzung oder Ersatz
zu verlangen oder aber eine Minderung der Miete durchzuführen.
[... weiterlesen ...]

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Kunden finden Sie zusätzlich:

  >> Maklerprovision, wenn es Probleme mit dem Hauptvertrag gibt?

Es kommt immer wieder vor egal ob beim Wohnungskauf oder bei der
Anmietung einer neuen Wohnung: Nach langen Suchen wurde endlich die
passende Wohnung über einen Makler gefunden und ein Vertrag
unterschrieben. Der Makler hat seine Provision bekommen, doch der
Vertrag wird aus diversen Gründen dann doch wieder aufgelöst oder
rückabgewickelt, sei es einverständlich durch die Vetragsparteien oder
nach Anfechtung oder Rücktrittserklärung einer Partei bzw. bei
Mietverträgen durch Kündigung.
Derjenige, der die Maklerprovision gezahlt hat, fragt sich in solchen
Situationen, ob die Maklerprovision nicht wieder zurückverlangt werden
kann. Dies erscheint auch logisch - es wurde ja eigentlich keine Wohnung
vermittelt. Doch ist diese Sichtweise auch rechtlich korrekt?
[... weiterlesen ...]

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*3* Mehr von AnwaltOnline

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Abschnitten zu. Spezielle Fragen hinsichtlich des Mietvertrages können
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Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
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