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[AnwaltOnline - Mietrecht September 2010]

Mietrecht

[AnwaltOnline - Mietrecht September 2010]

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* AnwaltOnline - Mietrecht                              September 2010 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/                                     *
* ISSN: 1619-7143                                                      *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
  >> Formelle Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung
Grundsätzlich genügt es, wenn in einer Eigenbedarfskündigung die
Personen, für die die Wohnung benötigt wird und deren Interesse an der
Erlangung der Wohnung aufgeführt werden. Teilt ein Eigentümer dem Mieter
mit, dass er bislang zur Miete wohnt und mit seinen Kindern in das
erworbene Wohnhaus einziehen und dort auch sein Büro betreiben möchte
sowie durch den Umzug die teuren Mieten für sein bisheriges Büro und die
bisherige Wohnung einsparen kann, so ist diese Begründung hinreichend
konkret und erfüllt daher die formellen Anforderungen an ein
Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarfs.
BGH, 17.3.2010 - Az: VIII ZR 70/09
  >> Teilinklusivmiete bei öffentlich gefördertem Wohnraum
Sieht der Mietvertrag über eine preisgebundene Wohnung nur die Umlage
einzelner Betriebskosten vor (Teilinklusivmiete), kann der Vermieter
durch einseitige Erklärung - für die Zukunft - die Umlage weiterer
Betriebskosten im Sinne des § 27 II. Berechnungsverordnung erreichen,
indem er dem Mieter diese nach Art und Höhe bekannt gibt; dies kann auch
dadurch geschehen, dass er dem Mieter eine - formell ordnungsgemäße -
Betriebskostenabrechnung erteilt, die derartige Betriebskosten umfasst.
BGH, 14.4.2010 – Az: VIII ZR 120/09
  >> Mieterhöhung - nur bis zur Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete!
Mieterhöhungen können bei nicht preisgebundenen Wohnraum nur bis zur
Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden. Ein anderes
gilt nur für den Fall einer Erhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen.
Hat die Vermieterin mögliche Mieterhöhungen im Vertrauen auf das
Bestehen einer Preisbindung über einen Zeitraum von mehr als 25 Jahren
nicht geltend gemacht und kann diese jetzt auch nicht mehr nachholen, so
kann sich aus diesem Umstand in Verbindung mit dem Zeitablauf seit dem
Beginn des Mietverhältnisses die Notwendigkeit einer Vertragsanpassung
ergeben.
BGH, 7.7.2010 - Az: VIII ZR 279/09
  >> Mieterhöhungsverlangen für Wohnung in Zweifamilienhaus
Der Umstand, dass sich ein Mieterhöhungsverlangen für eine Wohnung in
einem Zweifamilienhaus auf einen Mietspiegel stützt, der für
Zweifamilienhäuser keine Feststellungen enthält, führt nicht dazu, dass
das Erhöhungsverlangen zwangsläufig unwirksam ist. Stützt sich der
Vermieter wie vorliegend auf die Mittelwerte für Mehrfamilienhäuser, so
hält er sich im Rahmen der vom Mietspiegel für vergleichbare Wohnungen
ausgewiesenen Vergleichsmieten. Eine formelle Unwirksamkeit ist für
diesen Fall nicht anzunehmen.
LG Hamburg, 19.11.2009 - Az: 307 S 108/09
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
  >> Trotz unwirksamer Endrenovierungsklausel renoviert
  >> Verwalter sind kein Erfüllungsgehilfe der WEG - aber Sachverständige!
  >> Straßenreinigung unzureichend - Gebühren mindern?
  >> Mieterhöhungsklage immer am zuständigen Gericht einreichen!
Darüber hinaus versenden wir regelmässig aktuelle Urteile u.a.m. an
unsere Abonnenten. Eine Übersicht über die neuesten Urteile der letzten
30 Tage finden Sie hier:
https://www.anwaltonline.com/mietrecht/urteile
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einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
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Im Bereich Mietrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut als 2.500 Urteile.
 >> Update Mietspiegel-Programm
Unser Mietspiegel-Programm mit Mietspiegeldaten von über 550 Städten
wurde aktualisiert und kann in der Version 5.62 unter der URL
https://www.AnwaltOnline.com/mietrecht/mietspiegel
kostenfrei heruntergeladen werden.
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*2* Das Thema des Monats
  >> Mietrückstand
Ist ein Mieter mit der Zahlung der Miete im Rückstand, so ist der Mieter
zunächst einmal automatisch im Verzug. Eine Mahnung des Vermieters ist
hierfür nicht erforderlich. Da sich der Mieter im Verzug befindet, muss
der Mieter auch alle Kosten ersetzen, die dem Vermieter dadurch
entstehen, dass er seinen Rechtsanspruch auf den Mietzins verfolgt. Dies
betrifft die Kosten eines Rechtsanwalts, der die rückständige Miete
geltend macht, ebenso wie die Kosten einer Klage.
Nach § 543 Abs. 2 BGB kann der Vermieter bei Verzug des Mieters mit der
Entrichtung des Mietzinses oder eines nicht unerheblichen Teils des
Mietzinses an zwei aufeinanderfolgenden Terminen fristlos kündigen.
Handelt es sich beim Mietobjekt um eine Wohnung, ist der Rückstand nur
dann erheblich, wenn er eine Monatsmiete übersteigt (§ 569 Abs. 3 Nr. 1
BGB).
Ein weiterer Grund für eine fristlose Kündigung liegt nach Abs. 2 Nr. 3b
desselben Paragraphen vor, wenn der Mieter in einem Zeitraum, der sich
über mehr als zwei Mietzahlungstermine erstreckt, mit der Entrichtung
des Mietzinses in Höhe von mindestens zwei Monatsmieten im Rückstand
ist. Wichtig ist, dass der Vermieter den Mieter vor der Kündigung aus
den genannten Gründen nicht erst abmahnen muss.
Nach§ 543 Abs. 2 BGB kann kann eine fristlose Kündigung wegen
Zahlungsverzugs abgewendet werden, wenn der Mieter selbst oder das
Sozialamt den rückständigen Mietzins vor Ausspruch der fristlosen
Kündigung zahlen. Hat der Vermieter schon gekündigt, wird die Kündigung
durch die Zahlung des Mietrückstandes unwirksam.
Nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB kann ein Räumungsurteil wegen Mietrückstand
abgewendet werden, wenn binnen 2 Monaten nach Klagezustellung der
Rückstand (d.h. Mietzins zuzüglich der fälligen Entschädigung nach §
546a Abs. 1 BGB) vom Mieter voll bezahlt wird oder das zuständigen
Sozialamt sich zur Zahlung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn innerhalb
der letzten zwei Jahre vor der
neuen Kündigung schon einmal wegen Mietrückstands gekündigt und diese
Kündigung durch Zahlung des Rückstands unwirksam geworden ist.
Hat der Mieter den Rückstand zu verschulden, so kommt auch eine
ordentliche Kündigung nach § 573 BGB in Betracht. In diesem Fall wird
dem Mieter die andernfalls bestehende Möglichkeit genommen, die
fristlose Kündigung durch Zahlung der rückständigen Miete unwirksam
werden zu lassen.
Auch wiederholte verspätete Mietzahlungen können zur Kündigung
berechtigen, sofern eine entsprechende vorherige Abmahnung erfolgte, die
die Kündigung für den Fall weiterer Verspätungen klar angekündigt hat.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
  >> Rollläden und Jalousien
Auch wenn Mieter dies immer annehmen, so besteht doch kein Anspruch
darauf, dass an den Fenstern Rollläden oder Jalousien neu angebracht
werden. Dies gilt auch für Erdgeschosswohnungen. Nur dann, wenn die
Wohnung bei Anmietung (oder vor einer Modernisierungsmaßnahme) Rollläden
bzw. Jalousien aufwies, ist der Vermieter verpflichtet, dafür zu sorgen,
dass funktionsfähige Rollläden oder Außenjalousien vorhanden sind.
Gehen Rollläden oder Jalousien kaputt, so ist dies ein Mangel. Der
Mieter muss diesen dem Vermieter anzeigen und Abhilfe verlangen. Darüber
[... weiterlesen ...]
  >> Fahrrad
Sofern keine anderen zumutbaren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder des
Mieters bestehen, ist ein uneingeschränktes Verbot des Abstellens von
Fahrrädern auf Vorplätzen, Gängen und Treppen nicht zulässig. Lediglich
ein Verbot, Fahrräder im Hausflur/Treppenhaus abzustellen ist zulässig
(LG Hannover, 17.10.2005 - Az: [... weiterlesen ...]
 Online finden Sie viele weitere Beiträge.
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*3* Mehr von AnwaltOnline
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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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