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[AnwaltOnline - Newsletter Mai 2004]

Mietrecht

[AnwaltOnline - Newsletter Mai 2004]

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* AnwaltOnline - Mietrecht                        Mai 2004 *
* von https://www.AnwaltOnline.com                          *
* ISSN: 1619-7143                                          *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
 >> Lebensgefährte in die Wohnung aufnehmen?
Will ein Mieter einen Lebensgefährten in die von ihm
gemietete Wohnung aufnehmen, so benötigt er hierfür die
Genehmigung des Vermieters. Regelmäßig hat der Mieter in
einem solchen Fall einen Anspruch auf Erteilung der
entsprechenden Erlaubnis.
BGH – Az: VIII ZR 371/02
 >> Schornstein darf den Nachbarn nicht belästigen!
Gehen vom Schornstein eines Hauseigentümers schädliche
Immissionen aus, so ist dieser zum Schutz der Nachbarn vor
ebendiesen zu erhöhen. Die Reihenfolge der Bebauung bzw.
ein möglicher Bestandsschutz ist hierbei unerheblich.
VG Gießen - Az: 8 E 2187/02
 >> Fristlose in fristgerechte Kündigung umdeuten?
Kündigt ein Vermieter ausdrücklich fristlos, so kann die
Vertragsbeendigung dennoch in eine ordentliche Kündigung
umgedeutet werden – auch dann, wenn nach dem eindeutigen
und erkennbaren Willen des Kündigenden in jedem Fall das
Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet
werden soll.
BGH – Az: XII ZR 65/02
 >> Mietminderung auch dann, wenn’s der Mieter war?
Ist die Lagerung von Gütern in einer Halle aufgrund von sich
bildendem Kondenswasser nicht mehr möglich, so kann der
Mieter den Mietzins in vollem Umfang mindern – auch dann,
wenn der Mieter die Halle mit Zustimmung des Vermieters, die
urspr. nur an 3 Seiten geschlossen war, völlig umbaut hat.
OLG Frankfurt/Main – Az: 24 U 181/01
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Mieter bei leichter Körperverletzung kündigen?
 >> Mietminderung, wenn der Müllschlucker stillgelegt wurde?
 >> Gewerbeflächen nicht an die Konkurrenz vermieten!
 >> Sanierung und Mietaufhebung
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weitere aktuelle Urteile zum Mietrecht
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*2* Das Thema des Monats
 >> Nebenkosten & Fristen
Die 12-Monatsfrist nach Ende der Abrechnungsperiode für die
Erstellung der Nebenkostenabrechnung ist nicht die einzige
Frist, die es rund um die Nebenkostenabrechnung gibt.
Prüfung der Nebenkostenabrechnung & Einwendungen
Nach Erhalt der Abrechnung kann die Abrechnung vom Mieter
geprüft werden - jedoch nicht beliebig lange; 12 Monate nach
Erhalt der Abrechnung sind keine Einwendungen mehr möglich.
Anspruchsverjährung
Nach 3 Jahren verjähren Ansprüche aus der Nebenkostenab-
rechnung. Die Verjährung beginnt mit Ende des Jahres in dem
der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner hiervon
Kenntnis erhielt.
Rückzahlungsansprüche des Mieters beispielsweise bei nicht
abrechnungsfähigen Positionen verjähren ebenfalls nach 3
Jahren. Im Falle eines Rechtsstreits wird die Verjährung
vom Gericht nicht nicht von Amts wegen geprüft; der
Schuldner der verjährten Forderung muss sich vielmehr
ausdrücklich darauf berufen.
 >> Gebrochener Vorvertrag - Zahlungspflicht des Mieters
Schließen die Parteien vor Abschluss des "eigentlichen"
Mietvertrages einen sogenannten Vorvertrag ab, in dem sie
sich verpflichten, zu einem späteren Zeitpunkt einen Miet-
vertrag abzuschließen, ergeben sich schon aus diesem
Vorvertrag Rechte und Pflichten. Löst sich dann der
künftige Mieter einseitig von dem Vorvertrag und damit von
seinem vertraglichen Versprechen, einen Mietvertrag ab-
zuschließen, hat er die vereinbarte Miete in der von den
Vertragsparteien avisierten Höhe - als Schadensersatz - zu
zahlen. Dies gilt zumindest bis zu dem Zeitpunkt, zu dem
der Mieter den abzuschließenden Mietvertrag erstmals hätte
kündigen können (LG Coburg, 24.03.2004 - Az: 33 S 16/04).
Wollen Mieter sich daher von einem Vorvertrag lösen, können
sie das nur, wenn diese Möglichkeit in dem Vertrag vor-
gesehen ist unter den dort genannten Bedingungen bzw. -
sofern eine solche Vereinbarung fehlt - nach den allgemeinen
mietrechtlichen Kündigungsvorschriften.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Schimmelpilz
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 beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
 beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
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vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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