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[AnwaltOnline - Newsletter Mai 2003]

Mietrecht

[AnwaltOnline - Newsletter Mai 2003]

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* AnwaltOnline - Mietrecht                        Mai 2003 *
* von https://www.AnwaltOnline.com                          *
* ISSN: 1619-7143                                          *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues
 >> Garage wird mit Zufahrtsrecht gemietet <<
 Im vorliegenden Fall versuchte der Vermieter dem Mieter
einer Garage zu verbieten, auf der Zufahrt einen Wagen
abzustellen. Das Gericht entschied jedoch, daß der zahlende
Mieter die Zufahrt nach Bbelieben nutzen kann, sofern er
andere nicht stört.
AG Hamburg - Az.: 711 C 137/01
 >> Mietvorteil beim Elternunterhalt <<
 Im Rahmen der Unterhaltspflicht von Kindern für ihre
betagten Eltern muss sich der Vorteil des mietfreien Wohnens
im eigenen Haus nicht auswirken. Bei der Ermittlung der
Leistungspflicht der Kinder darf nicht die bei einer Fremd-
vermietung erzielbare objektive Marktmiete zugrunde gelegt
werden. Vielmehr ist darauf abzustellen, wie viel der Haus-
eigentümer im konkreten Fall an eigenen Mietausgaben ein-
spart.
BGH, Urt. v. 19.3.2003 - Az.: XII ZR 123/00
 >> Keine Kündigung wegen Geldmangels <<
 Ein Zeitmietvertrag ist auch dann einzuhalten, wenn sich
der Mieter die Miete nicht mehr leisten kann. Er kann nicht
nur die Vorteile eines solchen Vertrages ausschöpfen,
sondern muss sich auch an der Laufzeit festhalten lassen.
LG Coburg, Urt. v. 19.9.2001 - Az.: 33 S 94/01
 >> Fastnachtslärm in Wohngebieten erlaubt? <<
 Fastnachtslärm ist auch in allgemeinen Wohngebieten hinzu-
nehmen, jedoch nicht uneingeschränkt. Das OVG entschied, daß
solche Veranstaltungen in allgemeinen Wohngebieten aus
Gründen des Schutzes der Nachtruhe um 23.30 Uhr enden müssen.
Der Lärm, der bei den Feiern verursacht wird, darf darüber
hinaus eine bestimmte, erforderlichenfalls durch Messungen
zu ermittelnde Lautstärke nicht überschreiten.
OVG Koblenz - Az.: 6 B 10349/03.OVG
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Geplanter Abriß rechtfertigt Kündigung <<
 >> Bestellung eines Schein-Verwalters <<
 >> Fortbestehender Mietvertrag bei Gesellschafterwechsel in
    GbR <<
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weitere aktuelle Urteile zum Mietrecht
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*2* Das Thema des Monats
 >> Nachzahlung trotz Heizkostenpauschale <<
Monatliche Pauschalpreise für Fernwärme oder Heizungsneben-
kosten schützen den Bezieher nicht vor Nachzahlung. Die
zwischen Energieversorger und Kunden vereinbarten Monats-
sätze stellen nur eine Orientierungsgröße dar. In den Ver-
trägen mit dem Energieversorger wird aber darauf hinge-
wiesen, dass es einmal jährlich zu einer Abrechnung über
die tatsächlich entstandenen Kosten kommt. Ansteigende
Fernwärmepreise oder Heizungsnebenkosten können daher
trotz Pauschalzahlungen Nachzahlungsforderungen des
Energieversorgers nach sich ziehen.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Verbraucher in
den Verträgen auf die Einzelbestandteile der zu erwartenden
Kosten schauen. Ausgangspunkt einer eigenen Kontroll-
berechnungen der vom Energieversorger angesetzten Monats-
pauschale sind dabei der Fernwärmeverbrauch im Durchschnitt
der zurückliegenden Jahre. Dazu kommen dessen Kosten sowie
die Heizungsnebenkosten, die man ebenfalls aus Berechnungen
der vergangenen Jahre ermitteln kann. Um die Kosten
realistisch einschätzen zu können, sollte man bei der Fern-
wärme zehn bis 15 Prozent und bei den Heizungsnebenkosten
fünf Prozent aufschlagen. Hat man dann die Gesamtkosten
ermittelt, teilt man diese durch zwölf und erhält einen
realistischen monatlichen Pauschalbetrag.
 >> Zulässigkeit von Abstandszahlungen <<
Die Forderung nach Abstand ist nach § 4a des Wohnungsver-
mittlungsgesetzes verboten. Dieses Verbot gilt für alle
Wohnungsarten. Ablösungsverträge hingegen, d. h. die ent-
geltliche Übernahme von Möbeln und Einrichtungsgegenständen
des Vormieters, sind grundsätzlich wirksam. Unwirksam sind
derartige Kaufverträge nur, wenn der Preis für die Möbel-
stücke oder Einrichtungsgegenstände in einem auffälligen
Mißverhältnis zum Wert steht und damit der sogenannte
"Wucher"tatbestand verwirklicht ist. Der Beweis für eine
solche Preisüberhöhung ist jedoch nicht einfach. Der Mieter
sollte daher immer eine Liste der übernommenen Möbelstücke
und Einrichtungsgegenstände anfertigen und den Zustand
möglichst durch Zeugen bestätigen lassen. Auch Umzugs-
kosten darf sich der ausziehende Mieter vom neuen Mieter in
nachgewiesener Höhe erstatten lassen, sofern eine ent-
sprechende Vereinbarung getroffen wurde.
Beträge, die dem ausziehenden Mieter oder dem Vermieter zu
Unrecht gezahlt worden sind, kann man zurückfordern, der
Anspruch verjährt innerhalb von drei Jahren nach Zahlung.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Rechtssicherheit bei Betriebskostenabrechnungen <<
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*3* Mehr von AnwaltOnline
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   des Reiserechtes, des Betreuungsrechts und des Familien-
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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz