Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.642 Anfragen

[AnwaltOnline - Newsletter August 2002]

Mietrecht

[AnwaltOnline - Newsletter August 2002]

************************************************************
* AnwaltOnline - Mietrecht                     August 2002 *
* von https://www.AnwaltOnline.com                          *
* ISSN: 1619-7143                                          *
************************************************************
Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.
************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues
 >> Kautionsrückzahlung bei Zwangsverwaltung <<
 Der Zwangsverwalter hat dem Mieter auch dann die Kaution
zurückzugewähren, wenn der Vermieter die vom Mieter an ihn
geleistete Kaution nicht an den Zwangsverwalter abgeführt
hat (im Anschluss an OLG Hamburg, WuM 1990, 10).
Hanseatisches OLG, Urt. v. 14.11.2001, Az.:  4 U 100/01
 >> Kündigung von Gewerberäumen <<
 Kann ein Mietverhältnis über Gewerberäume außerordentlich
unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden,
gilt für die Zeit vor Anwendbarkeit der Vorschriften des
Mietrechtsreformgesetzes (§ 580 a Abs. 2, Abs. 4 BGB n.F.)
die Kündigungsfrist des § 565 Abs. 1 a BGB a.F.
BGH, Urteil vom 08.05.2002, Az.: XII ZR 323/00
 >> Kündigungsfristen nach neuem Schuldrecht <<
 Gibt eine mietvertragliche Regelung aus einem Vertrag, der
vor dem 1.9.2001 abgeschlossen wurde, Kündigungsfristen
entsprechend der alten Rechtslage von 3, 6, 9 bzw. 12
Monaten wieder, ist keine "individuelle" Vereinbarung ge-
troffen, so dass nach neuem Recht eine generelle
Kündigungsfrist für den Mieter von drei Monaten gilt.
AG Hamburg, Az.: 815 B C 22/01
Anmerkung von AnwaltOnline:
Die Rechtslage ist umstritten. Anders entschied bereit das
AG Steinfurt, Az.: 4 C 613/01
 >> Defekte Waschmaschine <<
 Kommt es in Abwesenheit des Mieters zur Überschwemmung der
Wohnung, weil die Waschmaschine defekt ist, kann die Haus-
ratsversicherung des Mieters nicht die Schadensregulierung
mit der Begründung verweigern, der Mieter hätte die Wohnung
während des Waschganges nicht verlassen dürfen. Der Mieter
hätte sich vielmehr infolge des heutigen Standes der
Technik auf die Funktionstüchtigkeit der Maschine verlassen
dürfen.
OLG Koblenz, Urt. v. 20.04.2001, Az.: 10 U 1124/99
Anmerkung von AnwaltOnline:
Die Entscheidung gibt nicht die herrschende Meinung wieder.
Die Gerichte entscheiden insofern unterschiedlich. Zudem
sind evtl. spezielle Versicherungsbedingungen bzw. andere
vertragliche Vereinbarungen mit der Versicherung zu
beachten.
 >> Verlängerung des Mietvertrages <<
 Enthält ein Mietvertrag die Bestimmung, das Mietverhältnis,
das zu einem festgelegten Zeitpunkt ende, verlängere sich um
ein Jahr, wenn eine der Parteien dem nicht (fristgerecht)
widerspreche, so wird der ursprüngliche Mietvertrag fort-
gesetzt, wenn ein solcher Widerspruch nicht erfolgt, nicht
aber ein neuer Vertrag geschlossen.
BGH, Urt. v. 29.4.2002, Az.: II ZR 330/00
Anmerkung von AnwaltOnline:
Die Entscheidung betrifft ein Gewerberaummietverhältnis.
Nach neuem Mietrecht (§ 575 BGB) ist bei der Wohnraummiete
eine Befristung des Mietverhältnisses nur unter engen Vor-
aussetzungen möglich, es sei denn, bei der "Befristung"
handelt es sich um eine reine Mindestmietdauer.
 >> Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten unzulässig <<
Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage einer Grund-
stückseigentümerin gegen das Land Berlin überwiegend statt-
gegeben und entschieden, dass behördliche Mietobergrenzen
zum Schutz der angestammten Wohnbevölkerung vor Verdrängung
in Sanierungsgebieten unzulässig sind.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Verfahren wandte sich
die Klägerin dagegen, dass die ihr erteilte Genehmigung zur
Verbesserung des Wohnungsstandards auf ihrem Grundstück mit
der Auflage verbunden worden war, bestimmte Mietobergrenzen
einzuhalten. Das beklagte Land vertrat die Auffassung, in
Sanierungsgebieten könne als rechtmäßiges Sanierungsziel
u.a. der Schutz der Wohnbevölkerung vor Verdrängung verfolgt
werden. Zu Unrecht, so das Verwaltungsgericht. Die §§ 136
ff. des Baugesetzbuches (BauGB) bildeten demnach keine
Grundlage für die Festschreibung eines solchen Ziels. Die
Genehmigung von Baumaßnahmen könne nicht wegen Verstoßes
gegen dieses Ziel versagt werden bzw. unter der Auflage
"Mietobergrenze" erteilt werden. Das Ziel des Verdrängungs-
schutzes sei vielmehr einer sogenannten "Millieuschutz-
satzung" nach § 172 BauGB vorbehalten.
Das Gericht bestätigte allerdings die Auffassung des be-
klagten Landes, dass vom Eigentümer verlangt werden könne,
für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen dem Sozialplan
entsprechende Vereinbarungen mit den Mietern zu treffen.
VG Berlin, Urt. v. 18. Juli 2002, Az.: VG 13 A 424/01
Anmerkung von AnwaltOnline:
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grund-
sätzlichen Bedeutung wurde Berufung bzw. Sprungrevision
zugelassen.
Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
 >> Zahlungspflicht des Mieters bei unterlassener In-
    standsetzung <<
 >> Prüffähigmachung der Betriebskostenabrechnung im
    Rechtszug <<
Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich)
AnwaltOnline Direkt
weitere aktuelle Urteile zum Mietrecht
************************************************************

*2* Das Thema des Monats
 >> Bundesratsinitiative zum Sonderkündigungsrecht bei
    Abriss <<
Das Land Sachsen plant, Ende August eine Bundesratsini-
tiative für ein Sonderkündigungsrecht beim Abriss - weit-
gehend - leer stehender Häuser in die Ländervertretung ein-
zubringen. In den neuen Ländern stehen insgesamt ca. eine
Million Wohnungen leer.
Das vorgesehene Gesetz griffe indirekt in DDR-Mietverträge
ein. Deren Unantastbarkeit ist bislang im Einigungsvertrag
und im Mietrecht festgeschrieben. Nach dem Gesetzesvorschlag
müssten vor der Kündigung eines Mieters verschiedene Be-
dingungen wie die rechtzeitige Ankündigung des Abrisses und
der Nachweis einer vergleichbaren Ersatzwohnung erfüllt
sein. Lehne der Mieter eine vergleichbare Ersatzwohnung ab,
soll ihm gekündigt werden dürfen.
 >> Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften <<
Am 1. August 2002 tritt das zweite Gesetz zur Änderung
schadensersatzrechtlicher Vorschriften, das am 25. Juli
2002 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 50, S. 2674, ver-
öffentlicht wurde, in Kraft.
Zentrale Bestandteile der Neuregelung sind zum einen die
Ausweitung des Schmerzensgeldanspruches, zum anderen die
Aufwertung der Naturalrestitution.
Die bisherige Regelung zur Haftung auf Schmerzensgeld wurden
in den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches,
nämlich in § 253 Abs. 2 BGB n. F., verlagert. Damit schuldet
der Schädiger nunmehr, im Gegensatz zur früheren Rechtslage,
Schmerzensgeld auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft,
er aber einen Tatbestand der Gefährdungshaftung verwirk-
licht. Dies wird u. a. bei der als Gefährdungshaftung aus-
gestalteten, ihrerseits erweiterten Halterhaftung nach § 7
StVG, Bedeutung erlangen.
Durch die Übernahme der Regelung in den Allgemeinen Teil
wird bewirkt, dass künftig auch der Betriebsinhaber dem
geschädigten Vertragspartner auf Schmerzensgeld haftet, wenn
die schadenstiftende Handlung von einem Betriebsangehörigen
ausgeführt wurde. Die Möglichkeit der Exkulpation gem. § 831
BGB besteht damit nach der Neuregelung nicht mehr.
Gem. § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB n. F. schließt der infolge
Sachbeschädigung zu leistende Schadenersatz künftig nur dann
die Umsatzsteuer mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich
angefallen ist. Damit soll bewirkt werden, dass der
Geschädigte den vollen zur Wiederherstellung des ursprüng-
lichen Zustandes erforderlichen Betrag nur dann erhält, wenn
er den Schaden tatsächlich beheben lässt. Bislang konnte der
Geschädigte den vollen erforderlichen Betrag liquidieren,
auch wenn er eine Wiederherstellung des schadensfreien
Zustandes von Vornherein nicht beabsichtigte. Die Neu-
regelung soll einen Anreiz dafür darstellen, den Schaden auf
möglichst günstige Weise zu beheben. Die hierdurch bewirkten
Einsparungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers in Höhe
der Umsatzsteuer auch dem Schädiger zugute kommen.
Die neuen Regelungen werden Sie demnächst bei AnwaltOnline
in der Gesetzesdatenbank finden.
Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
 >> Auslaufen der Abrechnungsfrist für Betriebskosten am
    31. September 2002 <<
Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich) - AnwaltOnline Direkt
************************************************************

*3* Mehr von AnwaltOnline
1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
   Urteils- und Mietspiegeldatenbank und erweitern unser
   Angebot für Sie.
2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
   Mietrecht. Auch zu den Gebieten des Arbeitsrechts,
   des Reiserechtes, des Betreuungsrechts und des Familien-
   rechtes erhalten Sie umfangreiche kostenfreie
   Informationen.
   Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
   sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
   sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
   Website lösen können.
   Beratung
3. Sie nutzen unsere Webseiten häufig? Bleiben Sie immer
   auf dem neuesten Stand - AnwaltOnline Direkt sendet
   Ihnen via Mail alle Updates und die neuesten Informationen
   zu. Zusätzlich gibt es viele exclusive Extras auf unseren
   Seiten. Für nur EURO 22,99 / Jahr entgeht Ihnen nichts
   mehr - und das sind noch nicht mal EURO 1,92 im Monat!
   Alle AnwaltOnline Direkt Abonnenten erhalten zudem ange-
   forderte Beratungsleistungen ohne Vorauskasse.
   Wie Sie abonnieren und was Sie sonst noch von AnwaltOnline
   Direkt haben, erfahren Sie unter
   AnwaltOnline Direkt
4. Sie haben Interesse an anderen Rechtsgebieten?
   Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
   Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
   Arbeitsrecht - https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
   Familienrecht - https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
   Reiserecht - https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
   Betreuungsrecht - https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
   Verkehrsrecht - https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
5. Fragen und Meinungen mit anderen Besuchern austauschen?
   Nutzen Sie unser Forum, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte
   beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
   beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
   nicht von AnwaltOnline beantwortet.
  
************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
    Um AnwaltOnline zu kontaktieren oder einen
    Verbesserungsvorschlag zu machen:
    mailto:kontakt@anwaltonline.com
    Um das Abonnement zu kündigen, senden Sie eine email
    mit der Adresse, unter der Sie eingetragen sind an:
    mailto:leave-news@anwaltonline.com
    oder besuchen Sie https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
    Um zu abonnieren, senden Sie eine email an:
    mailto:join-news@anwaltonline.com
    oder besuchen Sie https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
    Wenn Sie Ihre Adresse ändern wollen, so tragen Sie sich
    mit Ihrer alten Adresse aus und abonnieren den Newsletter
    erneut unter Ihrer neuen Adresse oder besuchen Sie
    https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
    Für Werbung auf AnwaltOnline, senden Sie eine mail an:
    mailto:sales@anwaltonline.com
    Inhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
    Sprechen Sie mit uns - Wir haben Lösungen für jede
    Webseite.
    mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage
************************************************************

*5* (P) (C) 2002 AnwaltOnline
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf das eigene Mietverhältnis übertragen werden.
************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von https://www.AnwaltOnline.com
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant