[AnwaltOnline - Newsletter Juli 2001]
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* AnwaltOnline - Newsletter Juli 2001 *
* von https://www.AnwaltOnline.com *
* ISSN: 1511-7774 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Neues bei AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Anbringen von Leuchtreklame ist eine bauliche
Veränderung <<
Im vom Gericht entschiedenen Fall hatten Miteigentümer
einer Wohnanlage dagegen geklagt, dass ohne ihre Zustimmung
eine Leuchreklame an der Fassade angebracht worden war.
Das Gericht urteilte, daß das Anbringen einer Leuchtreklame
eine bauliche Veränderung ist, die grundsätzlich der
Zustimmung aller Hauseigentümer bedarf.
Anmerkung von AnwaltOnline:
Wenn in dem betroffenen Wohnobjekt bereits ein Ladengeschäft
vorhanden ist und zudem Leuchtreklamen der umstrittenen Art
ortsüblich sind, bedarf es regelmäßig keiner gesonderten
Genehmigung. Dies dürfte beispielsweise oftmals für Innen-
städten gelten.
Bayerische Oberste Landesgericht, z.: 2Z BR 74/2000
>> Erforderliche Raumtemparatur in Büroräumen <<
In der Rechtsprechung zum Wohnraummietrecht besteht seit
längerem Einigkeit darüber, daß der Mieter einen Anspruch
auf das Erreichen einer bestimmten, angenehmen, Raum-
temperatur hat. Nunmehr wurde obergerichtlich geklärt, dass
auch die Mieter von Gewerberäumlichkeiten, namentlich Büro-
räumlichkeiten, eine bestimmte Mindesttemperatur
beanspruchen können. Nach Einschätzung des Gerichts kann
eine tatsächlich erreichte Temperatur von 20 °C erwartet
werden. Das wird wohl vor allem dann gelten müssen, wenn
- wie im verhandelten Fall - die Mitarbeiter in den Büros
im Wesentlichen sitzende, bewegungsarme Tätigkeiten ausüben.
OLG München, Az. 5 U 2889/98
>> Fristlose Kündigung wegen gesundheitsgefährdender
Schadstoffe <<
Der Mieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn
die Mietwohnung Schadstoffe in gesundheitsgefährdender
Konzentration aufweist.
Voraussetzung hierfür ist eine erhebliche, mit der Nutzung
der Räume verbundene Gesundheitsgefährdung.
Wenn nur einige Räume der Mietwohnung gesundheitsgefährdende
Schadstoffkonzentrationen aufweisen, hängt die Kündigungs-
möglichkeit davon ab, welche Auswirkungen die Belastung auf
die Brauchbarkeit der Wohnung insgesamt hat, und ob die
Gesundheitsgefährdung als erheblich einzustufen ist.
Hiervon muß aber wohl immer dann ausgegangen werden, wenn
ein Kinderzimmer hochbelastet ist. Denn bei Kindern ist die
Schwelle zur gesundheitlichen Beeinträchtigung besonders
niedrig anzusetzen.
Im verhandelten Fall hatten die Mieter ihr Recht zur
fristlosen Kündigung auch nicht dadurch verwirkt, dass sie
zunächst mehrere Monate lang zugewartet hatten. Die Mieter
hatten auf eine mögliche Sanierung der Wohnung gewartet und
erst dann fristlos gekündigt, als die Schadstoff-
konzentration bereits zurückging. Letztlich muß dem Mieter
aber eine angemessene Überlegungsfrist eingeräumt werden,
damit er sich darüber klar werden kann, welche Schritte er
einleitet. Insbesondere kann er ohne weiteres zunächst
abwarten, ob eine kurzfristige Besserung möglich ist.
Landgericht Lübeck, Az.: 6 S 2/00
>> Recht zur Möblierung eines bereits möblierten Zimmers <<
Der Mieter eines möbliertes Zimmers hat das Recht, auch
eigene Möbel mitzubringen. Selbst wenn der "begehbare" Raum
durch die zusätzlichen Möbel auf drei Quadratmeter zusammen-
geschrumpft, ist das kein Kündigungsgrund für den Vermieter,
solange "in die Substanz der Wohnung nicht eingegriffen"
wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 33 C 2447/00-93
weitere aktuelle Urteile zum Mietrecht
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*2* Das Thema des Monats
>> Tips zum Mietvertrag für Mieter und Vermieter <<
>> Worauf Sie als Mieter achten sollten <<
1. Kaution
Die für Mietwohnungen zu entrichtende Kaution darf 3 Monats-
mieten (ohne Einbeziehung eventeueller Vorschüsse für Neben-
kosten) nicht übersteigen. Das Gesetz verpflichtet den
Vermieter, die Kaution getrennt von seinem Vermögen an-
zulegen. Haben Mieter und Vermieter nichts anderes ver-
einbart, so kann der Vermieter die Bezahlung einer Barkaution
verlangen, günstiger für den Mieter ist aber die Anlage auf
einem Sparkonto mit Verpfändungserklärung. Dem Vermieter ist
dadurch die Möglichkeit genommen, die Kaution ohne Wissen
des Vermieters zu verbrauchen.
Das Gesetz berechtigt den Mieter zur Zahlung in 3 gleichen
monatlichen Raten.
Entgegen einer verbreiteten Ansicht darf die Kaution zu
keiner Zeit, auch nicht gegen Ende des Mietverhältnisses,
„abgewohnt“ werden. Der Vermieter ist in der Regel erst 6
Monate nach Auszug zur Abrechnung über die Kaution ver-
pflichtet.
2. Mehrere Mieter
Beziehen mehrere Personen eine Wohnung, so muß entschieden
werden, ob nur einer oder aber alle Hauptmieter werden
sollen. Zieht ein Hauptmieter aus, so ist er dem Vermieter
gegenüber weiterhin zur Bezahlung aller Verbindlichkeiten
aus dem Mietverhältnis verpflichtet.
Soll ein einzelner Hauptmieter zum vorzeitigen Auszug be-
rechtigt sein, so muß dies vertraglich geregelt werden.
Andernfalls kann das Mietverhältnis nur durch Kündigung
aller Hauptmieter beendet werden.
Wird eine der einziehenden Personen Untermieter, z.B. in
Wohngemeinschaften, so besteht dessen Mietverhältnis
ausschließlich zum Hauptmieter. Dieser ist Inhaber der
Mietzinsforderung, auch die Kündigung muß sich dann gegen
den Haupmieter richten und ist unabhängig davon möglich, ob
auch der Hauptmieter kündigt.
Ziehen Eheleute oder Pärchen in eine Wohnung, so schließt
oftmals nur einer den Mietvertrag ab. Zur Klarstellung
sollte aber schon in den Mietvertrag der Hinweis mitaufge-
nommen werden, daß der Partner miteinziehen wird.
3. Vertragsklauseln
Das Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder kurz AGBG schützt den Mieter vor "unangemessene
Benachteiligung", und gilt immer dann, wenn Grundlage des
Mietverhältnisses ein Formularvertrag ist. Zahlreiche
Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
unwirksam.
Bezieht sich der Vermieter zur Begründung eines geltend
gemachten Anspruches auf eine Regelung in einem Formular-
vertrag, so ist genau zu prüfen, ob diese Regelung nicht
eventuell wegen unangemessener Benachteuiligung des Mieters
unwirksam ist.
4. Zustandsprotokolle / Zählerstände
Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten sollten Vermieter und
Mieter den Zustand der Wohnung sowie die Zählerstände bei
Einzug gemeinsam ermitteln und sodann in einem gemeinsamen
Protokoll festhalten.
Zu beachten ist folgendes: Werden bei Einzug im Protokoll
Mängel der Wohnung festgehalten, so sollte gleichzeitig
eine Beseitigungspflicht des Vermieters geregelt werden.
Wird dies unterlassen, so könnte in einem späteren
Rechtsstreit auch der mangelhafte Zustand als vertrags-
gerecht angesehen werden.
5. Vertragsschluss
Lesen Sie den Mietvertrag genau durch, bevor Sie ihn unter-
schreiben. Erkundigen Sie sich, falls Ihnen eine Klausel im
Formularvertrag verdächtig vorkommt, notfalls beim Anwalt.
Denn wenn die Klausel ohnehin unwirksam ist, muß man sich
mit dem Vermieter ihretwegen nicht auseinandersetzen:
Rechte können daraus dann ohnehin nicht abgeleitet werden.
5 Tips, auf die Sie als Vermieter achten sollten, finden Sie
in der aktuellen Ausgabe von AnwaltOnline - Direkt.
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*3* Neues bei AnwaltOnline
1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
Urteilsdatenbank für Sie.
2. Unser Program für Mietspiegel liegt in einer neuen
Version vor.
3. Unsere Mietspiegelsammlung wurde erweitert und
aktualisiert.
4. Wir haben unsere Sammlung an Musterschreiben stark
erweitert. Zu den Themen Kündigung, Abmahnung, Mieter-
höhung, Nebenkosten, Mietkaution und mehr finden Sie
jetzt praktische interaktive Muster auf unseren Seiten.
5. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
Mietrecht. Auch zu den Gebieten des Reiserechtes,
des Betreuungsrechtes und des Familienrechtes erhalten
Sie umfangreiche kostenfreie Informationen.
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sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
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*5* (P) (C) 2001 AnwaltOnline
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