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[AnwaltOnline - Newsletter März 2001]

Mietrecht

[AnwaltOnline - Newsletter März 2001]

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* AnwaltOnline - Newsletter                      März 2001 *
* von https://www.AnwaltOnline.com                          *
* ISSN: 1511-7774                                          *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Neues bei AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen
*5* Disclaimer
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*1* Interessante Urteile & Neues
 >> Höhere Miete nach Wärmedämmung <<
 Bevor der Vermieter aufgrund des Abschlusses einer Maßnahme
zur Wärmedämmung die Miete wegen Modernisierung erhöhen
kann, muß er durch eine Wärmebedarfsrechnung darlegen, in
welchem Ausmaß sich eine Verringerung des Verbrauchs an
Heizenergie ergibt. Hierbei muß auch in der Mieterhöhungs-
erklärung selbst dargelegt werden, weshalb nachhaltig
Energie eingespart wird.
KG Berlin - Az. 8 RE-Miet 6159/00
 >> Mietminderung aufgrund von Feuchtigkeitsschäden <<
 Entstehen Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelbildung in der
Wohnung aufgrund mangelnder Wärmedämmung - und nicht nur
wegen falschem Heizen oder mangelnder Belüftung der Wohnung
 -, besteht u.U. ein Anspruch auf Mietminderung (im
vorliegenden Fall 20 Prozent), da der Mieter den
vertraglichen Anspruch auf eine Wohnung ohne Schimmelpilz-
schäden hat.
AG Köln - Az. 222 C 371/99
 >> Einzug von notwendigem Pflegepersonal rechtfertigt die
    Eigenbedarfskündigung <<
 Auch der geplante Einzug einer benötigten Pflegekraft
rechtfertigt eine Kündigung des Vermieters aus Eigenbedarf.
Voraussetzung ist jedoch, daß der Vermieter in dem
Kündigungsschreiben ausführlich die Notwendigkeit der
Pflegerin darlegt. Unerheblich ist hingegen, ob sich der
Betreuungsbedarf später als weniger dringend herausstellt.
BVerfG - Az.1 BvR 889/99
 >> Vorzeitige Kündigung bei unklaren Klauseln <<
 Wird in einem in Form  allgemeiner Geschäftsbedingungen
abgefaßten Vertrag, der auf fünf Jahre abgeschlossen ist,
auch Bezug auf die gesetzlichen Kündigungsfristen genommen,
so kann der Mieter bei Einhaltung dieser Kündigungfristen
auch vor Ablauf der 5-Jahres-Frist kündigen.
LG Kassel, Az.: 1 S 795/96
 >> Nur Ausnahmefälle begründen Wohnungsinspektion <<
 Nur in absoluten Ausnahmefällen - nicht aber nur zur
Routinekontrolle - darf ein Hausverwalter die ihm
unterstehenden Wohnungen inspizieren, da eine Wohnungs-
kontrolle ohne konkreten Anlaß eine unzulässige Ein-
schränkung des Grundrechts auf Schutz der Wohnung nach
Artikel 13 GG ist.
Wichtig: Das OLG Zweibrücken hob mit dieser Entscheidung
eine entgegenstehende Entscheidung des LG Frankenthal auf!
OLG Zweibrücken, Urt. vom 24.11.00 - Az. 3 W 184/00
weitere aktuelle Urteile zum Mietrecht
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*2* Das Thema des Monats
   >> Grundsätzliche Bedeutung des Gesetzes zur Regelung
       der Allgemeinen Geschäftsbedingungen <<
Die meisten Mietverträge werden in Form vorgedruckter
Formularmietverträge abgeschlossen. In diesem Fall müssen
sich die einzelnen Regelungen im Hinblick auf deren
Wirksamkeit nicht nur an den allgemeinen Vorschriften wie
dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern zudem an den
Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ("AGB-Gesetz") messen lassen. Danach
gelten bei der Prüfung der Wirksamkeit mietvertraglicher
Klauseln strengere Maßstäbe, als wenn lediglich die
allgemeinen Vorschriften heranzuziehen wären.
Im mietvertraglichen Bereich sind insbesondere folgende
Regelungen des AGB-Gesetzes wichtig:
§ 5, wonach Unklarheiten zu Lasten des Verwenders der AGB
gehen. Das bedeutet, daß Regelungen, die aus sich selbst
heraus oder aber auch im Zusammenspiel mit anderen
Regelungen innerhalb des Vertragswerkes unklar sind, so
ausgelegt werden müssen, daß sie für den Vertragspartner
des Verwenders, also den Mieter, eine möglichst günstige
Rechtsfolge herbeiführen. Als Beispiel hierfür sei das oben
erläuterte Urteil des LG Kassel genannt.
Ist in einem solchen Fall für den Mieter die Unwirksamkeit
einer Klausel am günstigsten, so muß die fragliche Klausel
so ausgelegt werden, daß letztlich auf diese Weise ihre
Unwirksamkeit herbeigeführt wird (sogenannte "kunden-
feindlichste Auslegung").
§ 9, wonach Klauseln, die den Vertragspartner des Verwenders
- den Mieter - unangemessen benachteiligen, unwirksam sind.
Eine Vielzahl der im mietvertraglichen Bereich erlassenen
Urteile beschäftigt sich mit dieser gesetzlichen Vorschrift.
Es ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob eine
unangemessene Benachteiligung vorliegt. Dies kann
beispielsweise der Fall sein, wenn formularvertraglich
vereinbart ist, daß der Mieter sowohl die Anfangs- als auch
die Endrenovierung einer Wohnung übernehmen soll. Allgemeine
Richtlinien zur Auslegung von § 9 AGB-Gesetz lassen sich
aber nicht aufstellen. Hierfür ist die Norm zu allgemein
gefaßt. Jeder Einzalfall muß gesondert betrachtet und
bewertet werden. Hierbei bilden sich aber im allgemeinen in
der Rechtsprechung Grundsätze hinsichtlich bestimmter
Problembereiche heraus.
§ 4, wonach Individualabreden Vorrang haben. Ist zusätzlich
zu den formularmäßigen Vorschriften individuell, meist
handschriftlich, etwas Abweichendes vereinbart, so gilt dies
auch dann, wenn die formularvertraglichen Regelungen dem
entgegenstehen.
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*3* Neues bei AnwaltOnline
1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
   Urteilsdatenbank für Sie.
2. Die Mietspiegeldatenbank wurde erweitert und
   aktualisiert.
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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen
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vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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