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Kündigungssperrfristverordnung für NRW

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

In Nordrhein-Westfalen wird es wieder eine Kündigungssperrfristverordnung zum Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf geben. Damit setzt die Landesregierung ihr Versprechen um, eine entsprechende Regelung wieder einzuführen. Die heute im Kabinett beschlossene "Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen" verlängert die Sperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Vermieters gegenüber dem Mieterhaushalt. Die Kündigungsfristen verlängern sich damit in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum gefährdet ist, von drei auf bis zu acht Jahre. Das entsprechende Bundesgesetz sieht lediglich drei Jahre Kündigungssperrfrist bei Wohnraumprivatisierungen vor.

In NRW gelten künftig für insgesamt 37 Kommunen verlängerte Kündigungssperrfristen: In den Kommunen Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster wird die Sperrfrist auf acht Jahre, in weiteren 33 Kommunen auf fünf Jahre verlängert. "Die Kündigungssperrfristverordnung schützt Mieterinnen und Mieter in Städten und Gemeinden mit besonders ange­spanntem Wohnungsmarkt", sagte Bauminister Harry K. Voigtsberger. Die Vorgängerregierung hatte die Verordnung im Jahr 2006 abgeschafft.

Die Verordnung wird in Kürze mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten.

Kommunen mit 8 Jahren (4): Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster
Kommunen mit 5 Jahren (33):
Regierungsbezirk Arnsberg:  Dortmund, Hattingen
Regierungsbezirk Detmold: Leopoldshöhe, Paderborn
 Regierungsbezirk Düsseldorf: Bedburg-Hau, Emmerich, Kerken, Kranenburg, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Niederkrüchten, Ratingen, Willich
Regierungsbezirk Köln: Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Herzogenrath, Leverkusen Lindlar, Neukirchen-Seelscheid, Niederkassel, Rheinbach, Roetgen, Siegburg, Wachtberg, Weilerswist, Würselen
Regierungsbezirk Münster: Bottrop, Drensteinfurt, Ostbevern, Waltrop

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM der Landesregierung NRW

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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