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Bocholt: Aktueller Mietspiegel für Bereich Bocholt erschienen

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter / Preisstabilität und ausgeglichener Wohnungsmarkt

Bocholt (pd). Der städtische Geschäftsbereich Wohnen hat einen aktuellen Mietspiegel für den Bereich Bocholt veröffentlicht. Er gibt einen Überblick über das hiesige Mietpreisniveau mit Stand vom 01.07.2003 und dient als Orientierungshilfe sowohl für Mieter als auch für Vermieter.
Betroffen sind rund 12.500 Wohnungen.
Eine Übersichtstabelle als Kernstück des Mietspiegels weist für 72 Wohnungstypen, getrennt nach Baujahr, Wohnlage, Größe und Ausstattung die in Bocholt üblichen Grund- bzw. Kaltmieten pro qm aus.

Als Bewertungsgrundlage für die Mietspiegelerstellung sind Mieten herangezogen worden, die in Bocholt in den letzten 4 Jahren vor dem Erhebungsstichtag (01.07.2003) für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vereinbart oder geändert wurden.
Der Mietspiegel kann u.a. als Richtwert beim Abschluss oder der Anpassung von Mietverträgen herangezogen werden. Außerdem dient er als wichtige Begründungs- und Entscheidungshilfe in Rechtsprozessen, wie z.B. bei Rückforderungsprozessen wegen Mietpreisüberhöhung, in Bußgeld- und Strafverfahren wegen Mietpreisüberhöhung bzw. -wucher sowie im Wohngeld-, Fehlbelegungsabgabe-, Sozialhilfe-, Familien und Steuerrecht.

Format und Gliederung der Publikation wurden vollständig überholt. Ergebnis: Bessere Übersicht, Erklärung von Fachbegriffen und Anwendungshinweise.

"Die Auswertung der bei den hiesigen Wohnungsbaugesellschaften, Maklern sowie bei den Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erfragten Mieten hat ergeben, dass das Mietpreisniveau weitestgehend konstant geblieben ist", sagt Heinz Brügging, Leiter vom zuständigen Geschäftsbereich Wohnen.

Bezogen auf den Mittelwert der Preisspannen für die 72 im Mietspiegel aufgeführten Wohnungstypen ist das Mietpreisniveau in Bocholt im Verlauf der letzten 4 Jahre betragsmäßig nur um 0,05 € (prozentual um weniger als 1 % (0,86 %)) gestiegen.
"Diese Preisstabilität ist als Beleg dafür zu werten, dass Angebot und Nachfrage des Bocholter Wohnungsmarktes ausgeglichen sind und dementsprechend eine angemessene Wohnraumversorgung derzeit gesichert ist", so Brügging.

Der Bocholter Mietspiegel wird übrigens auch in Bocholts Nachbarkommunen Borken, Isselburg und Rhede als Orientierungshilfe genutzt.

Mietpreis-Übersicht für Bocholt

Veröffentlicht: 01.07.2003

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Bocholt

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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